RR INSTALLATIONSTECHNIK GMBH
Wiedenbergstraße 37, 8162 Passail

1. Geltung

Wir, die „RR Installationstechnik GmbH“ (FN 629198 t), arbeiten ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen (AGB). Abweichungen oder Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen sind uns gegenüber nur rechtswirksam, wenn dies durch eine von uns firmenmäßig verfasste Erklärung ausdrücklich bestätigt wird. Verkaufs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner haben keine Gültigkeit. Dies auch dann, wenn wir diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Diese AGB gelten für alle abgeschlossenen Verkaufsgeschäfte, Werkverträge, Aufträge, Dienstleistungen und den damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen.

2. Grundlage

Vertragsbestandteil dieser AGB sind die Bestimmungen der ÖNORM B 2110 idF Ausgabedatum: 2023 05 01, deren Anwendbarkeit – entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen – hiermit ausdrücklich hinsichtlich sämtlicher von uns erbrachten und zu erbringenden Lieferungen und Leistungen, wie in Punkt ausgeführt, vereinbart wird. Die ÖNORM B 2110 wird insoweit als Vertragsbestandteil vereinbart, als diese nicht durch nachfolgende Bestimmungen oder durch individuelle Vereinbarungen mit unserem Vertragspartner abgeändert und/oder ergänzt werden. Alle Einzelpreise verstehen sich exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3. Vertragsabschluss

3.1 Kostenschätzung (Schätzungsanschlag)
Die Kostenschätzung ist die überschlagsmäßige und unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten des Werkes und ist kein verbindliches Angebot. Kostenschätzungen werden ohne Gewähr erstellt.

3.2 Offerte/Angebote
An Angebote, mit welchen wir als Auftragnehmer Dienstleistungen und/oder Materiallieferungen anbieten, sind wir – soweit keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde – für einen Zeitraum von 1 Woche ab Versand an den Empfänger gebunden. Danach sind unsere Angebote unverbindlich und ohne Gewährleistung. Insbesondere können nach dem Verstreichen einer Woche ab Versand an den Empfänger bis zur tatsächlichen Erteilung des Auftrages Preisänderungen aufgrund z.B. von Lohnerhöhungen oder Materialverteuerungen eintreten.
Die Erstellung eines verbindlichen Angebotes/Offerts mit Massenberechnung ist kostenpflichtig. Die Kosten für die Erstellung eines verbindlichen Angebotes/Offerts mit Massenberechnung werden dem Auftraggeber verrechnet.

3.3 Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt mit schriftlicher Bestätigung des von uns abgegebenen Offerts/Angebots an uns (Zusendung des unterschriebenen Offerts) als erteilt und angenommen, wobei die Annahmeerklärung auch per E-Mail erfolgen kann. Wird bei Auftragserteilung kein Liefertermin vereinbart und liegt der gewünschte Liefertermin in mehr als 8 Wochen in der Zukunft, sind wir berechtigt, die Materialpreise abhängig von deren Verfügbarkeit und gewünschtem Liefertermin anzupassen. Eine solche Änderung ist dem Auftraggeber anzuzeigen.

3.4 Zusatzleistungen
Für von uns erbrachte Leistungen, die vom uns erteilten Auftrag nicht umfasst sind und deren Notwendigkeit im Zeitpunkt der Angebotslegung nicht vorhersehbar waren, sind gesondert auf Basis des dafür angemessenen Entgelts zu bezahlen, wobei die Festsetzung des angemessenen Entgelts – soweit möglich – auf der Grundlage der für den ursprünglichen Auftrag vereinbarten Preise unter Berücksichtigung allfälliger mittlerweile eingetretener Steigerungen der betreffenden Leistungen zu erfolgen hat.

4 . Lieferung und Ausführung der Dienstleistung

Wird die mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferzeit überschritten, so hat der Auftraggeber das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Erfüllung zu verlangen. Die Einhaltung von vereinbarten Liefer- und Verarbeitungsfristen setzt die Erfüllung aller bereits fällig gewordenen Vertragspflichten des Auftraggebers, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Alle Zustellungen und Ladetätigkeiten bei Regie-Baustellen werden gesondert in Rechnung gestellt. Der für die Ausführung der Arbeiten notwendige Raum für Geräte und Mannschaft sowie für die Lagerung der angelieferten Materialien ist bauseitig vorzusehen und sicherzustellen. Freier Zugang zum Bauvorhaben bis zur endgültigen Fertigstellung muss gewährleistet sein!

5 . Entgelt

Seit 2011 sind elektronische Rechnungen/Gutschriften ohne Signatur rechtmäßig, daher werden alle von uns erbrachten Leistungen in dieser Form abgerechnet. Der Auftraggeber stimmt dieser Art der Rechnungsausstellung hiermit zu. Die Rechnungen/Gutschriften werden automatisch per E-Mail an die uns genannte E-Mail-Adresse zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Haftung übernommen wird, wenn per E-Mail versandte Rechnungen/Gutschriften vom Server des Empfängers blockiert bzw. in den Spamordner verschoben werden. Um eine Blockade zu verhindern, sollte die Absender-Adresse kundenbuchhaltung@reisinger-bauen.at daher zur Liste der sicheren Absender hinzugefügt werden.

5.1 Anzahlung
Es gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber an uns binnen 7 Tagen nach Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30%, bei Sonderbestellungen und/oder –anfertigungen 75 % der Auftragssumme, jeweils zzgl. USt, zu leisten hat.

5.2 Teilrechnung(en)
Wir sind berechtigt, über die von uns erbrachten Leistungen monatliche Teilrechnungen zu legen, wobei die gemäß Punkt a) geleistete Anzahlung in jenem Umfang in Abzug zu bringen ist, als dies dem Verhältnis zwischen der erbrachten Leistung und dem Gesamtauftrag entspricht. Alle Teilrechnungen sind binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig.

5.3 Schlussrechnung
Die Schlussrechnung ist ebenso binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig.

5.4 Zahlungsverzug
Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 11,08% p.a. Zinsen über dem Basiszinssatz verrechnet. Bei Vertragsverhältnissen, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, werden Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. in Anrechnung gebracht. Zusätzlich zu den vereinbarten Verzugszinsen sind wir berechtigt, Mahnspesen in Höhe von € 50,00 pro Mahnung zu verrechnen. Sofern unser Auftraggeber in Bezug auf Zahlungen für gelegte Teilrechnungen in Verzug geraten sollte, sind wir berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrages davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber das für die Ausführung des restlichen Auftrages zu bezahlende Entgelt im Vorhinein erlegt oder uns zur Besicherung der weiteren Entgeltansprüche eine Bankgarantie eines inländischen Bankinstitutes in Höhe des offenen Entgeltbetrages übergibt.

6. Stornierung des Auftrages

Sollte ein an uns erteilter Auftrag aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht zur Ausführung gelangen, gilt dies als Abbestellung gemäß § 1168 ABGB. In diesem Fall sind wir zur Geltendmachung eines Entgeltanspruchs nach § 1168 Abs 1 S 1 ABGB berechtigt, wobei einvernehmlich 30% der Auftragssumme als Deckungsbeitrag vereinbart wird.

7. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes kein Rücktritt vom Vertrag liegt. Dies ausgenommen für den Fall, dass wir den Vertragsrücktritt ausdrücklich erklärt haben. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Auftraggeber.

8. Rücktrittsrecht

Sofern der Auftraggeber Verbraucher iSd KSchG ist und der Vertrag zwischen diesem und uns außerhalb unserer Geschäftsräume, nicht auf einem von uns genutzten Messe- oder Marktstand oder per E-Mail oder Telefon oder via unsere Website abgeschlossen wurde, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage im Falle eines Dienstleistungsvertrages ab dem Tag des Vertragsabschlusses;

  1. im Falle eines Kaufvertrages, ab dem Tag, mit welchen der Auftraggeber bzw. ein vom ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat;
  2. im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die der Auftraggeber im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, ab dem Tag, mit welchen der Auftraggeber bzw. ein vom ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Waren in Besitz genommen hat;
  3. im Falle eines Vertrages über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken ab dem Tag, mit welchen der Auftraggeber bzw. ein vom ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat.

Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber uns (RR Installationstechnik GmbH, Wiedenbergstraße 37, A-8162 Passail; E-Mail: info@die-neuen.at; Tel.: +43 (0) 3179 / 27 755 mittels einer eindeutigen Erklärung (bspw. per Brief; E-Mail) über den Entschluss, von dem Vertrag zurückzutreten, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Rücktritts:
Wenn der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktritt, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wird dasselbe Zahlungsmittel, welches der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Auftraggeber uns über den Rücktritt vom Vertrag unterrichtet hat, an

RR Installationstechnik GmbH
Wiedenbergstraße 37
A - 8162 Passail

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sofern es sich um eine Ware handelt, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht per Post zurückgesandt werden kann und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Wohnung des Auftraggebers (Verbrauchers) geliefert worden ist, holen wir die Ware auf unsere Kosten ab.


Der Auftraggeber muss für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit dieser zurückzuführen ist.

9. Subunternehmer

Wir sind berechtigt, den an uns erteilten Auftrag oder Teile hiervon an dritte Unternehmen weiter zu geben.

10. Gewährleistung

10.1 Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Bei Vorliegen von Mängeln werden wir diese nach diesen gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß beheben, wobei sich der Auftraggeber verpflichtet, allfällige auftretende Mängel unverzüglich, spezifiziert und schriftlich uns gegenüber anzuzeigen und uns die Möglichkeit einzuräumen, diese Mängel zu beseitigen. Liegt ein beidseitig unternehmensbezogenes Geschäft vor und wird die Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt, ferner beträgt die Gewährleistungsfrist für unsere Leistung bei Vorliegen eines solchen Geschäftes ein Jahr ab Übergabe.

10.2 Vorleistungen anderer Professionisten, die nicht von uns beauftragt wurden und die zur Herstellung des an uns erteilten Auftrages erforderlich sind, werden von uns nur hinsichtlich äußerlich erkennbarer Mängel geprüft. Wir übernehmen daher keine Haftung, wenn der an uns erteilte Auftrag wegen bestehender Mängel in der Ausführung der von anderen Unternehmen erbrachten Vorleistungen nicht ordnungsgemäß fertig gestellt werden kann.

11. Bauseitig beigestellte Hilfskräfte

Die Beistellung von Hilfskräften durch den Auftraggeber bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Diese Hilfskräfte stehen in keinem Rechtsverhältnis zu unserem Unternehmen und sind daher von Seiten des Auftraggebers zu versichern und zu entlohnen. Wir sind berechtigt, die Einbeziehung der Hilfskräfte nachträglich zu verweigern, sofern die beigestellten Personen nicht die üblicherweise zu erwartenden Leistungen erbringen. Eventuelle Stehzeiten der Hilfskräfte, die sich aus dem Arbeitsablauf ergeben, werden von uns nicht vergütet.

12. Verpflichtungen des Auftraggebers

12.1 Bebaubarkeit und Baugrundrisiko
Der Bauherr ist für die rechtliche und faktische Bebaubarkeit und für das Baugrundrisiko des Baugrundstückes (z.B. Tragfähigkeit des Bodens) sowie für die Festlegung der Höhenlage des auszuführenden Gewerks verantwortlich.
12.2 Statische Nachweise
Das Liefern statischer und bauphysikalischer Nachweise ist auf Kosten des Auftraggebers zu gewährleisten.
12.3 Baustrom, Wasser, Heizung
Baustromanschluss mit 35 Amp-Absicherung, Stromanschlüsse für 400 Volt sowie ein Bauwasseranschluss sind bis vor Baubeginn vom Auftraggeber fertig zu stellen. Der Baustromkasten soll nicht weiter als 25 m vom auszuführenden Bauwerk entfernt sein. Strom und Wasser sind vom Auftraggeber kostenlos beizustellen. Das Beheizen der Bauten bzw. der Baustelle während der Ausführung der Arbeiten ist von Auftraggeber zu gewährleisten.
12.4 Baustellenabsicherung
Der Bauherr hat für die entsprechende Absicherung zu sorgen.
12.5 Rohbauversicherung
Vor Baubeginn hat jeder Bauherr für das geplante Objekt eine Rohbauversicherung abzuschließen.
12.6 Freier Zugang zum Bauvorhaben
Bis zur endgültigen Fertigstellung muss freier Zugang zum Bauvorhaben gewährleistet sein.

13. Datenschutz (DSG bzw. DSGVO) und Adressänderung
Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung gemäß Art 6 Abs 1 lit a DSGVO, dass die personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von uns automationsunterstützt verarbeitet werden dürfen und so lange gespeichert werden, als dies zur Vertragserfüllung und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Rechtsdurchsetzung erforderlich ist. Eine Vertragserfüllung ist ohne die Datenverarbeitung nicht möglich. Sämtliche personenbezogenen Daten werden nur während aufrechter Geschäftsbeziehung gespeichert und danach auf Verlangen gelöscht.
Zahlungserfahrungsdaten über unbestrittene und nach Eintritt der Fälligkeit (Verzug) unbezahlte Forderungen sowie Adressdaten werden an CRIF GmbH, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien, zur rechtmäßigen Verwendung im Rahmen der Tätigkeit als Kreditauskunftei übermittelt. CRIF wird weiters zur Prüfung der Identität und Bonität verwendet. Nähere Informationen unter www.crif.at.

Auf allen Firmenhandys wird der Messenger-Dienst WhatsApp als Kommunikationsmittel hausintern, mit Kunden und Geschäftspartnern verwendet. Die WhatsApp Inc. erhält dementsprechend Zugriff auf alle personenbezogenen Kontaktdaten am Mobiltelefon als auch (Baustellen-)Bilder die über den Messenger-Dienst zur Vertragserfüllung versendet werden. Sollte der Auftraggeber Einwände gegen die Weitergabe seiner persönlichen Daten an die WhatsApp Inc. haben, dann muss er uns darüber schriftlich informieren.

Hingewiesen wird auch noch auf das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Der Betroffene hat überdies ein Beschwerderecht an die Aufsichtsbehörde. Der Auftraggeber kann jederzeit seine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir die Daten des Auftraggebers ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten. Der Auftraggeber kann die Einwilligung zur Datenverarbeitung per E-Mail (RR Installationstechnik GmbH, Wiedenbergstraße 37, A-8162 Passail; E-Mail: info@die-neuen.at) widerrufen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden.

14. Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit zwischen dem Auftraggeber und uns bestehenden Vertragsverhältnis, einschließlich der Frage seines Zustandekommens, seiner Gültigkeit, Nichtigkeit, Interpretation, Erfüllung und Beendigung sowie seiner vor- und nachvertraglichen Wirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Weiz vereinbart, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist. Die vorstehende Bestimmung gilt nicht, wenn der Auftraggeber Verbraucher iSv § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ist.

15. Allgemeines
Änderungen und Ergänzungen des schriftlich erteilten Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen, mit Ausnahme der jeweiligen konsumentenschutzrechtlichen zwingenden rechtlichen Bestimmungen jenes Mitgliedsstaats, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Sofern der Auftraggeber nicht Verbraucher iSv § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ist, gilt für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs nichtig ist oder werden oder sollte eine andere Lücke bestehen, so berührt dies nicht die Rechtsgültigkeit der anderen Bestimmungen bzw. der AGB an sich. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, in einem solchen Fall eine dem gleichen wirtschaftlichen Zweck dienende Bestimmung zu vereinbaren.